Mittlerweile haben sich zwei grundlegende Formen der Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden entwickelt: a) Die klassische tarifbindende Mitgliedschaft: Der Tarifverband handelt für seine Mitgliedsunternehmen den Flächentarifvertrag aus und die Mitglieder sind an diesen Tarifvertrag gebunden. b) Die OT-Mitgliedschaft: Diese spezielle Form der Mitgliedschaft bietet seinen Mitgliedern alle Vorteile und Dienstleistungen eines klassischen Arbeitgeberverbandes, ohne dass die Unternehmer an einen Flächentarifvertrag gebunden sein müssen.
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