Urlaubsreisen dienen primär der Erholung und Freizeitgestaltung. Wenn
Reisende selbst sie planen, sind es Individualreisen - standardisierte Angebote
von Reiseveranstaltern dagegen Pauschalreisen. Letztgenannter Typ ist häufig,
aber nicht zwingend eine Gruppenreise.
Als Flugbuchung wird die verbindliche Reservierung für einen
bestimmten Flug gegen Bezahlung bezeichnet. Im Unterschied zur Eisenbahn, bei
der in der Regel eine Reise kurzfristig angetreten werden kann und ein Ticket
teilweise auch noch nach Fahrtantritt erworben werden kann, ist dies bei einer
Flugreise nicht möglich. Der mit der Flugbuchung verbundene Erwerb des
Flugtickets ist an eine bestimmte Verbindung, gekennzeichnet durch ein
Flugdatum, Flugstrecke und Flugnummer gebunden. Ein konkreter Sitzplatz kann in
der Regel erst im Zusammenhang mit dem Erwerb der zum Einstieg in das für den
gebuchten Flug bereit stehende Flugzeug berechtigenden Bordkarte fest reserviert
werden, da es häufig erst relativ spät feststeht, welches Flugzeug bzw.
Flugzeugmuster die Fluggesellschaft für den konkreten Flug einsetzen wird.
Mit Travel-Management oder auch Business-Travel-Management
bezeichnen Unternehmen neben der Buchung und Organisation von Geschäftsreisen
den kompletten Verlauf des Reisebuchungs- und Abrechnungsprozesses, dazu
gehören:
der strategische Einkauf von Reisedienstleistungen z.B. Bahn, Flugzeug,
Hotelbuchungen und Mietwagen
die komplette Reisekostenabrechnung und das Reisekostencontrolling
das Fuhrparkmanagement und Führen/Kontrolle von Fahrtenbüchern
die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Meetings,
Incentives, Tagungen, Kongresse und sonstige Gruppenreisen) - in Verbindung
mit touristischen Angeboten und weiteren reiseaffinen Leistungen
die Entwicklung, Realisierung und Ergänzung von Travel Management
Systemen zur Verbesserung der Reiseabläufe
Beratung der Konzerngesellschaften zu allen Fragen, die den Bereich
Business Travel Management betreffen
die Erstellung und Überprüfung von firmeninternen Reiserichtlinien
Ein Reisebüro tritt als Reisevermittler zwischen verschiedenen
Leistungsträgern und Endverbrauchern auf, wenn es Leistungen eines Dritten
vermittelt oder besorgt. Die Leistungsträger können hierbei Reiseveranstalter
für durchgängig organisierte Pauschalreisen sein, aber auch Anbieter einzelner
touristischer oder reiserelevanter Leistungen, wie beispielsweise
Verkehrsunternehmen (Bahnfahrkarten, Fähr- und Flugtickets), Anbieter von
Eintrittskarten oder Versicherungsunternehmen (Reisegepäckversicherung,
Reisekrankenversicherung et cetera).
Reiseführer
* Bücher, in denen für Reisende relevante Informationen zusammengefasst sind,
siehe Führer (Nachschlagewerk)
* Tonträger, auf denen für Reisende und Kunstinteressierte relevante
Informationen in gesprochener Form zusammengefasst sind.
Geschulte Personen, die Reisenden einen Ort oder eine Region näherbringen,
werden Fremdenführer oder Gästeführer genannt. Personen, die eine Reisegruppe
begleiten und organisatorisch betreuen werden als Reiseleiter bezeichnet.