Immobilie oder Liegenschaft ist ein Grundstück inklusive darauf
befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch gesehen ist es „unbewegliches
Gut“, woher sich auch das Wort Immobilie ableitet: Lateinisch im-mobilis für
eine nicht bewegliche Sache.
Deshalb gibt es einige Berufszweige der Immobilienwirtschaft, die sich auf
Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben:
Gebäudemanagement, Geodäten und andere Ziviltechniker, Immobilienmakler und
Realitätenbüros, Hypothekenbanken, Immobilienfonds, Versicherungen und nicht
zuletzt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Wohnimmobilie ist von der Gewerbeimmobilie zu unterscheiden.
Die Unterscheidung hat ihren Ursprung im Steuerrecht (Umsatzsteuer,
Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht. Bei der Gewerbeimmobilie
steht die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung im Vordergrund. Dies ist z.B.
bei Ladengeschäften, Werkstätten oder Fabrikhallen, aber auch Büros,
Praxen und Kanzleien der Fall.
Architekten ist traditionell generalistisch angelegt: die
Baumeister
vergangener Zeiten erstellten in Personalunion den Entwurf und die Statik und
beaufsichtigen den Bauablauf. Je nach Epoche kamen sie aus ganz verschiedenen
Klassen und Berufszweigen, zum Beispiel waren sie im Römischen Reich meistens
Militäringenieure (vgl. Vitruv), im Frühmittelalter oft Kleriker, im
Spätmittelalter aus dem Steinmetzhandwerk hervorgegangenen Werkmeister
(vgl. Werkmeisterbücher), in der Renaissance Künstler, Bildhauer oder
Wissenschaftler.