Die Freizeit
Das deutsche Wort „Freizeit“ geht auf den spätmittelalterlichen Rechtsbegriff „frey
zeyt“ zurück, der im 14. Jahrhundert die „Marktfriedenszeit“ beschrieb. In jenem
Zeitabschnitt wurden Marktreisenden und -Besuchern Sicherheit vor Gewalt und
Störungen aller Art, einschließlich Zwangshandlungen wie Verhaftungen und
Vorladungen, gewährleistet. Zuwiderhandlungen wurden doppelt geahndet. „Frey
zeyt“ war damals somit temporäre Friedenszeit. Obwohl sie mit dem heutigen
Freizeitbegriff eher wenig zu tun hat, ist sie – als echtes Gesetz – mit einem
modernen Tarifvertrag im Arbeitsrecht vergleichbar. Categories: